Arbeitsrecht

Einer unserer Tätigkeitsbereiche bildet das Arbeitsrecht. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage, Sie kompetent in allen Bereichen des Arbeitsrechts zu beraten und Ihre Interessen außergerichtlich und notfalls im gerichtlichen Verfahren zu vertreten. Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen sowohl des Individual- als auch des Kollektivarbeitsrechts. Hierbei vertreten wir neben Arbeitnehmern auch Arbeitgeber. Da uns hierdurch beide Standpunkte vertraut sind, können wir bereits von Anfang an auf einen optimalen Interessenausgleich hinarbeiten und so für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen.

Individualarbeitsrecht

Mit Individualarbeitsrecht wird im Allgemeinen die Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bezeichnet. Im Rahmen dieser Beziehung kann es auf beiden Seiten zu Störungen kommen. Gerade bei kleinen Unternehmen gilt es häufig das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei kleineren Konflikten nicht durch frühzeitige Inanspruchnahme der Gerichte vollends zu zerstören. Häufig ist den Beteiligten an einer einvernehmlichen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gelegen. Hierbei gilt es, sorgsam sämtliche Vorgehensweisen gegeneinander abzuwägen und sodann die richtige Vorgehensweise im Interesse des Mandanten zu wählen.

Kollektivarbeitsrecht

Zudem beraten wir Sie in dem Bereich des Kollektivarbeitsrechts. Dabei umfasst das kollektive Arbeitsrecht das Recht der arbeitsrechtlichen Koalition, also das Verhältnis zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften zu Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern. Besonders relevant ist hier das Betriebsverfassungsrecht sowie das Tarifrecht.

Eines der wichtigsten Organe im Unternehmen stellt der Betriebsrat dar, der zur Wahrung der Arbeitnehmerinteressen mit vielfältigen Rechten ausgestattet ist. An wichtigen Entscheidungen ist der Betriebsrat zu beteiligen.

Wir beraten Sie über Umfang und Reichweite der Informations-, Beratungs-, Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Gemeinsam mit Ihnen können wir beispielsweise Betriebsvereinbarungen für Ihr Unternehmen entwickeln. Dabei beraten wir sowohl Betriebsräte als auch Arbeitgeber.

Regelmäßig entsteht bei Unternehmern der Wunsch, das Unternehmen als Ganzes oder Teile hiervon zu veräußern oder auf andere Gesellschaften zu übertragen. Rechtlich gesehen liegt darin regelmäßig ein Betriebsübergang. Wir beraten Sie hinsichtlich aller mit dem Betriebsübergang zusammenhängenden rechtlichen Fragestellungen. Gemeinsam entwerfen wir entsprechende Kauf- bzw. Übernahmeverträge. In diesem Zusammenhang muss jedoch auch stets beachtet werden, dass nach § 613 a die Arbeitsverhältnisse mit auf den Erwerber übergehen. Hieraus erwachsen für die Arbeitnehmer gewisse Informations- und Widerspruchsrechte. Bei der Information der Mitarbeiter über den Betriebsübergang muss sehr genau auf die Formulierung geachtet werden, da ansonsten ein Widerspruch hiergegen nahezu unbegrenzt möglich ist. Sollten Sie einen Betriebsübergang planen oder diesen bereits durchgeführt haben, so stehen wir Ihnen gerne kompetent zur Seite und prüfen für Sie die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Fordern Sie uns insbesondere zu folgenden Themen:

- Abfindung
- Abmahnung
- Abrechnung
- Abrufarbeit
- Abschlagszahlungen
- Abwicklungsvertrag
- Akkordlohn
- Altersteilzeit
- Änderungskündigung
- Anfechtung von Arbeitsverträgen
- Anhörung des Betriebsrats
- Annahmeverzug
- Änderungsvertrag
- Arbeitgeberdarlehen
- Arbeitgeberwechsel
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsentgelt
- Arbeitskampf
- Arbeitslosengeld
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeugnis
- Arbeitszeit
- Ausgleichsquittung
- Ausgliederung
- Ausschlussfrist
- Außerordentliche Kündigung
- Auszubildende
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Befristung des Arbeitsverhältnisses
- Behinderung
- Beleidigung
- Berufsausbildung
- Betriebliche Übung
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsinhaberwechsel
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Dienstkleidung
- Direktionsrecht
- Druckkündigung
- Einigungsstelle
- Einstellung
- Einstweilige Verfügungen
- Elternzeit
- Entgeltfortzahlung
- Entlohnung
- Feiertagsarbeit
- Feiertagsentgelt
- Fortbildungskosten
- Freie Mitarbeiter
- Freistellung
- Gefahrgeneigte Arbeit
- Gemeinschaftsbetrieb
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Gleichstellungsabrede
- Güteverhandlung
- Haftung
- Heimarbeit
- Kammertermine
- Karenzentschädigung
- Klagefrist
- Klagerücknahme
- Krankheit
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Kündigungsfrist
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsverbot
- Lohnpfändung
- Massenentlassung
- Maßregelungsverbot
- Mehrarbeit
- Mehrarbeitsvergütung
- Mitbestimmungsrecht
- Mutterschutz
- Nachweisgesetz
- Nebenbeschäftigung
- Pausen
- Personalakte
- Personalfragebogen
- Personalrat
- Personenbedingte Kündigung
- Prämien
- Praktikanten
- Prokura
- Schwerbehinderung
- Sozialauswahl
- Sozialplan
- Streik
- Tantieme
- Tarifvertrag
- Überstunden
- Übergang des Arbeitsverhältnisses
- Urlaub
- Urlaubsabgeltung
- Urlaubsentgelt
- Urlaubsgeld
- Vergleich
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Versetzung
- Verweisungsklausel
- Weiterbeschäftigung
- Weiterbeschäftigungsanspruch
- Weiterbildung
- Wettbewerbsverbot
- Wichtiger Grund
- Wiedereinstellungsanspruch
- Wucher
- Zwischenzeugnis